Ferienwohnung "Allgäu-Chic"
Die Ferienwohnung im Raum Bad Wurzach
 
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung der Ferienwohnung "Allgäu-Chic" (AGB)



§1 Vermieter
Die Ferienwohnung „Allgäu-Chic“ ist Eigentum von:
Heidemarie Keetley
Hohbühstr. 16
88410 Bad Wurzach-OT Arnach
nachfolgend Vermieter genannt.


§2 Gastaufnahmevertrag
Der Gastaufnahmevertrag gilt als geschlossen, wenn die FeWo „Allgäu-Chic“ vom Gast gebucht und durch den Vermieter bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist nur die schriftliche Form bindend.
Die Ferienwohnung darf nur mit der bei Buchung angegebenen Personenzahl genutzt werden.


§3 Zahlung
Bei Vertragsabschluss wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung die Anzahlung in Höhe von 10% des Gesamtpreises fällig (Überweisung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung).
Die Restzahlung wird bei Anreise in bar oder per EC-Karte fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen ist der komplette Reisepreis umgehend zu überweisen.
Eine Kaution wird nicht erhoben.


§4 Nebenkosten
Die Nebenkosten für Wasser, Strom u. Heizung sowie die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten.
Die Geschirrreinigung und Müllentsorgung ist nicht in der Endreinigung enthalten und muss vom Mieter durchgeführt werden.
Desweiteren stellen wir Ihnen Handtücher, Tisch- u. Bettwäsche kostenlos zur Verfügung.


§5 Kurtaxe
Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken in Bad Wurzach und seinen Teilorten aufhalten
Kurtaxehöhe ganzjährig Erwachsene u. Jugendliche ab dem 17. Lebensjahr EUR 1,00/Nacht
Der Vermieter ist verpflichtet die Kurtaxe gemäß der jeweils gültigen Kurabgabesatzung dem Mieter zu berechnen und diesem die Kurkarten auszustellen. Die Kurtaxe wird vom Vermieter an die Kurverwaltung abgeführt. Der Mieter ist verpflichtet die Angaben zur Kurtaxe auf deren Richtigkeit hin zu prüfen und ggf. Änderungen dem Vermieter sofort mitzuteilen. Der Meldeschein muss vom Mieter unterschrieben an den Vermieter zurückgegeben werden.
Sollte der Mieter nicht mit der Speicherung seiner Daten einverstanden sein,  so muss er dies schriftlich auf dem Meldeschein vermerken und ggf. vorher den Vermieter kontaktieren.


§6 Reiserücktritt
6.1 durch den Mieter
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Sofern sich die Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch, gestaffelt nach Datum der Stornierung
bis 12 Wochen vor Anreise               keine Gebühren
12 bis 4 Wochen vor Anreise            20% des Mietpreises
28 bis 7 Tage vor Anreise                 60% des Mietpreises
weniger als 7 Tage vor Anreise,       80% des Mietpreises
Nichtanreise u. vorzeitige Abreise
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
6.2 durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.


§7 Schlüsselübergabe
Der Vermieter übergibt dem Mieter den Wohnungsschlüssel sowie weitere Unterlagen bei Anreise vor Ort.
Der Schlüssel muss bei Abreise an den Vermieter zurückgegeben werden.


§8 Nutzungsbestimmungen
Am Anreisetag steht die Wohnung ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Sollte die Wohnung aus unvorhersehbaren Gründen nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden können, können keine Schadenersatzanspüche geltend gemacht werden.
Am Abreisetag muss die Wohnung ab 10:00 Uhr für die Endreinigung zur Verfügung stehen.
Haftung bei Schäden
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Über den Zustand der Wohnung und des Inventars werden evtl. Beanstandungen nur innerhalb von 24 Stunden ab Ankunft anerkannt.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- u. Anzeigepflichten entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände.
Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden.
Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Kündigung
Bei vertragswidrigem Gebrauch der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Rauchen in der Wohnung sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietpreis verbleibt beim Vermieter.


§9 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für evtl. Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- u. Strom-Versorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.
Die Haftung des Vermieters ist auf die maximale Höhe des Mietpreises beschränkt.



§10 Hausordnung

Die Hausordnung ist Bestandteil der Vermietung. Diese ist in der Gästemappe vor Ort hinterlegt.

Auf Wunsch schicken wir Ihnen diese auch gerne vorab als PDF-Datei

 


§11 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen dem Angebot bei, sie sind Bestandteil des Gastaufnahmevertrages.


§12 Gerichtsstand
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Gerichtsstand für beide Parteien Leutkirch.
§13 Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingung rechtsungültig sein, so wird diese durch die entsprechenden gesetzlichen Regelungen ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.





Impressum

Heidemarie Keetley

Ferienwohnung "Allgäu-Chic"

Hohbühlstr. 16

88410 Bad Wurzach-Arnach

Tel. 07564-9338933

Fax 07564-935532

info@allgäu-chic.de

www.allgäu-chic.de



Stand: 01.01.2024